Konfirmation – von Ziegenhain bis Vilnius

Konfirmation – von Ziegenhain bis Vilnius

Der Straßburger Reformator Martin Bucer (1491–1551) ist heute selbst unter Protestanten kaum bekannt. Dies sicher zu Unrecht, denn viele wichtige Lehren Calvins wie z.B. zur Gemeindeordnung gehen letztlich auf Bucer zurück. Bekanntlich hielt sich der junge Franzose einige Jahre in der Stadt am Rhein auf und konnte vor Ort beobachten, wie dort die Reformation unter der Leitung Bucers umgesetzt wurde.

Die Protestanten rangen damals nicht nur mit der Kirche Roms. Früh wurde die Einheit der Evangelischen durch die Täufer herausgefordert. Ab etwa 1523 breitete sich in den Niederlanden, Deutschland, Mähren und der Schweiz die Täuferbewegung aus. Die Täufer oder Anabaptisten praktizierten die Erwachsenentaufe, forderten Gemeindedisziplin, eine Ethik im Geist der Bergpredigt und klare Absonderung von der Welt.

MartinusBucer

„Bucer war der Einzige der ‘großen’ Reformatoren, der die Täufer wirklich verstehen wollte, das intensive Gespräch mit ihnen suchte und die Kritik der Täufer am Zustand der Landeskirche prinzipiell erst einmal für berechtigt hielt“, so Thomas Schirrmacher („Einheit durch Hören auf die Schrift und aufeinander“, in: Anwalt der Liebe – Martin Bucer als Theologe und Seelsorger). Ab 1524 disputierte Bucer mit Täufern wie Hans Denck – hart in der Sache, aber mit dem Wunsch, den anderen zu überzeugen, dabei aber auch selbst zu lernen.

Bucers Erfahrungen wurden bald in Hessen gebraucht. Dort war 1518 der junge Landgraf Philipp I (1504–1567) auf den Thron gelangt. Als 16jähriger reiste er 1521 zum Reichstag nach Worms, lernte dort Martin Luther kennen und wurde von dessen Lehren beeindruckt. Im eigenen Land ließ er bald darauf evangelische Prediger zu, löste Klöster auf, gründete eine Universität. Als einziger Fürst im Reich verfolgte er die Täufer nicht mit der Todesstrafe. Um diese wieder in die Kirche zu integrieren, setzte er auf Ausgleich und Dialog. Weil ihm klar war, dass er für theologische Diskussionen Fachleute brauchte, lud er Bucer ein.

Im Oktober 1538 reiste dieser nach Hessen und führte Gespräche mit den Täufern in Marburg. Im November versprachen einige der Täufer die Rückkehr in die Kirche, falls Kirchenzucht geübt werde, andere Verbesserungen der Kirche vorgenommen würden und der Taufaufschub für Kinder der Täufer möglich wäre. Das Ergebnis waren die „Ziegenhainer Zuchtordnung“ und die Kasseler Kirchenordnung von 1539 (zehn Pastoren und Theologen aus Hessen waren die Autoren des Ziegenhainer Dokuments, das aber auf Bucers Entwürfen beruhte). In Hessen gelang Bucer die weitgehende Integration der Täufer in die Kirche, weil er auf sie zugegangen war und ihre Bedenken gegen die moralische Laxheit der Kirche ernstgenommen hatte.

Etwa die Hälfte der Ziegenhainer Zuchtordnung widmet sich – wie der Name ja auch zu verstehen gibt – Fragen der Seelsorge, des Ermahnens und Ausschließens. Grundlage dafür ist widerum das Verständnis der Ämter in der Kirche. Eingangs wird der Hirtendienst der Pastoren erläutert. Im zweiten Abschnitt finden wir eine damals wichtige Neuerung – das Amt des Ältesten. Diese sollen sorgfältig nach den Maßstäben der Bibel ausgewählt bzw. gewählt und eingesetzt werden; sie sollen „besonders fleißige Aufsicht über die Prediger haben, damit diese ihres Amtes recht walten in Lehre und Leben“. Zu ihren Aufgaben gehört aber auch, die Pastoren vor falschen Verleumdungen in Schutz zu nehmen und mit ihnen den „allgemeinen Seelsorge und Hirtendienst“ zu gestalten. Sie sind aufgerufen, ihren Beitrag dazu tun, dass die Getauften im christlichen Glauben gelehrt werden.

Ähnliche Prinzipien setzte Calvin dann auch in Genf um (s. Inst. IV,3). Hier sehen wir schon Gedanken formuliert, die gerade für die reformierten und viele freie Kirchen prägend wurden: eine plurale Gemeindeleitung mit verschiedenen Ämtern, so dass der Pfarrer nicht allein die Gemeinde dominiert. Nur durch die breite Streuung der Dienste ist eben ein Anliegen der Täufer zu gewährleisten: Lehre, Seelsorge, Ermahnung und Disziplin aller Mitglieder.

Eine weitere Neuerung findet sich im dritten Kapitel – die protestantische Konfirmation: „Drittens sollen die Kirchenältesten und Pfarrer es ermöglichen und konsequent verfolgen, dass alle Kinder, wenn sie alt genug sind, in den Katechismus-Unterricht geschickt werden… Die Kirchenältesten und die Prediger sollen sich darum kümmern, dass die Kinder im Katechismus-Unterricht so weit gebracht werden, dass man sie guten Gewissens zum Abendmahl zulassen kann – und dass sie dem Pfarrer an einem hohen Fest wie Ostern, Pfingsten oder Weihnachten vor der ganzen Gemeinde an einem dafür festgelegten Ort von ihren Eltern und Paten vorgestellt werden. Die Kirchenältesten und alle anderen Diener des Wortes sollen um den Pfarrer herumstehen, wenn er die Kinder nach den wichtigsten Elementen des christlichen Glaubens befragt. Und wenn die Kinder ihre Antworten gegeben haben und sich öffentlich zu Christus, dem Herrn und seiner Kirche bekannt haben, dann soll der Pfarrer die Gemeinde dazu auffordern, den Herrn für diese Kinder um Beständigkeit und Mehrung des heiligen Geistes zu bitten… Nach alldem soll der Pfarrer den Kindern die Hände auflegen und sie so im Namen des Herrn konfirmieren und als Teil der christlichen Gemeinschaft bestätigen. Daraufhin soll er sie zum Tisch des Herrn bitten, verbunden mit der Ermahnung, sich treu und gehorsam ans Evangelium zu halten sowie die christliche Erziehung und Bestrafung seitens jedes Christen – vor allem aber von den Seelsorgern – immer offen anzunehmen und sich gehorsam nach ihr zu richten.“

Ein öffentliches Bekenntnis zu Christus

Der Begriff Konfirmation selbst ist lateinischen Ursprungs. Ein sacramentum confirmationis kannte die römische Kirche schon seit dem Mittelalter. Aber eben ein Sakrament, dass notwendig ist, um die Taufgnade zu vollenden. Bei Katholiken wird die Handlung „Firmung“ genannt (lat. confirmatio – Bestätigung, Bekräftigung; Firmung leitet sich vom entsprechenden Verb firmare ab – festmachen, kräftigen, bestätigen, beglaubigen). Sie ist mit der Taufe und der Erstkommunion eines von drei „Initiationssakramenten“ der Kirche. So heißt im Katechismus der katholischen Kirche: „Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften vollkommener der Kirche verbunden“ (1285). „Die Firmung prägt der Seele ein unauslöschliches geistiges Zeichen ein“, ein „unauslöschliches Siegel“ (1304, 1317). Der Empfänger des Sakraments „erhält die Kraft, Gottes Liebe und Macht in Worten und Taten zu bezeugen“ (Youcat, 203).

Wie die Ziegenhainer Ordnung gut deutlich macht, hat die von Bucer erstmals eingeführte evangelische Konfirmation gerade nicht eine sakramentale, sondern vor allem eine pädagogische Funktion, nämlich nach ein- bis zweijährigem Konfirmandenunterricht die jugendlichen Getauften als eigenständige und gläubige Mitglieder in die Kirche aufzunehmen und zum Abendmahl zuzulassen. Die vorangegangenen Gespräche mit den Täufern zeigen außerdem den ganzen anderen theologischen Gesamtkontext der evangelischen Konfirmation.

Bucer und die Reformierten hielten zwar an der Kindertaufe fest, lehrten jedoch, dass die Sakramente als solche nicht heilsschaffend sind und daher auch durch die Taufe nicht die Wiedergeburt gewirkt wird (was die Lutheraner traditionell anders sehen). Deswegen konnte z.B. damals den Täufern auch aus Gewissengründen ein Taufaufschub zugestanden werden. Bucer war überzeugt, dass äußere Zeichen wie die Taufe grundsätzlich nicht für glaubensstiftend und glaubenstrennend gehalten werden sollen. So schreibt er 1524 in seiner Reformationsschrift Grund und Ursach: „So musst du die Taufe als ein äußerliches Ding frei lassen, das Gott an keine Zeit gebunden hat“.

Nach reformiertem Verständnis wird ein Kind durch die Taufe in die sichtbare Kirche aufgenommen und unter den Segen und die Verpflichtungen des äußeren Bundes gestellt (s. Heidelberger Katechismus, Fr. 74). Anders aber als z.B. auch die lutherischen Kirchen lehren, nimmt durch den Akt der Taufe Christus nicht Wohnung im Menschen, findet keine Wiedergeburt durch den Hl. Geist statt. Denn der Geist wirkt souverän. Er hat sich zwar an das Wort gebunden, aber eben nicht an das Handeln eines Priesters oder Bischofs. Der Geist wirkt in der Regel durch von Menschen verkündigte Worte, aber Menschen verfügen nicht über ihn, d.h. durch das Wirken des Pfarrers wird aus dem Kind nicht automatisch, qua Akt, ein errettetes Kind Gottes (Taufe) oder ein geisterfüllter Christ (Firmung). „Die Sakramente verleihen die Gnade nicht“, so in Zürcher Übereinkunft von Calvin und Bullinger, denn „die Wirklichkeit der Zeichen“ erreicht nur die Erwählten (Consensus Tigurinus, 17). Das äußere Handeln, das Sakrament, bekräftigt und bestätigt das innere Handeln des Geistes, wirkt es aber nicht. Wenn in der katholischen Firmung der Bischof mit Chrisam salbt, bedeutet dies, „dass das Sakrament der Firmung die Ausgießung des Heiligen Geistes in Fülle bewirkt“ (Katechismus, 1302). Protestanten widersprechen dieser Aussage, denn hier maßen sich Bischöfe Vollmachten an, die nur die Apostel hatten. Deren Rolle und Autorität ist aber deutlich von der der heutigen Amtsträger zu unterscheiden.

Inzwischen praktizieren die meisten Kirchen eine Katechese der Heranwachsenden. Die grundlegenden Unterschiede ergeben sich jedoch aus dem Verständnis von Sakrament (und Kirche) und damit dem geistlichen Status der Heranwachsenden in der Kirche. Katholiken (und in gewisser Weise Lutheraner) betrachten die Jugendlichen als vollgültige, weil wiedergeborene Christen, denn Christus habe sich mit ihnen durch die Taufe auf wundersame Weise schon verbunden (bei den Katholiken ist vom „unauslöschlichen Zeichen“, s.o., die Rede). Entsprechend werden die zukünftigen Konfirmanden über den Glauben unterrichtet, den sie schon besitzen. Reformierte oder baptistische Katechese sieht durchaus, dass Kinder aus gläubigen Familien unter Umständen früh zu glauben beginnen, aber dennoch führt die Katechese viel stärker zum Glauben hin: die heranwachsenden Kinder müssen irgendwann den Glauben der Familie zu ihrem eigenen Glauben machen, zu einem persönlichen Glauben von Herzen kommen; sie müssen sich entscheiden, ob sie selbst sich auf den „Weg“ (Apg 9,2; 19,9; 24,14) des christlichen Glaubens begeben wollen. Durch die Taufe wird man Mitglied der sichtbaren Kirche, aber nur durch den persönlichen Herzensglauben „ein Glied Christi“, hat durch diesen an Christi „Salbung Anteil“ (Heidelberger Katechismus, Fr. 32). „Allein durch wahren Glauben an Jesus Christus“ wird man gerecht vor Gott (Fr. 60). Nur wer diesen Glauben hat und öffentlich bekennt, darf zum Abendmahl zugelassen werden und wird vollgültiges Glied der Kirche.

Viele Freikirchen und nichttraditionellen Gemeinden bieten nun einen biblischen Unterricht für die Jugendlichen der Gemeinde an, der mit einem persönlichen Glaubensbekenntnis und der Taufe enden kann. Eine Aufnahme in die Gemeinde ‘in Massen’ findet aber nicht statt. In traditionellen protestantischen Kirchen muss dies nicht anders aussehen, im Gegenteil. Auch dort muss unbedingt eine persönliche Glaubensentscheidung im bewussten Alter (wann immer man dies genau ansetzt) erfolgen. Der evangelikale Anglikaner John Stott (1921-2011) über die Taufe: „Das Ganze geschieht in der Erwartung, dass die Getauften sich später einmal persönlich entscheiden und glauben. Die Gültigkeit der Taufe hängt letztlich davon ab.“ (Your Confirmation) In Evangelical Truth betont Stott ausdrücklich, dass die „neue Geburt“ von der [Kinder]Taufe unterschieden werden muss. Wenn Gemeinden Kinder taufen, dann, so z.B. der lutherische Theologe Dietrich Bonhoeffer in Nachfolge, darf dies nur in einer „lebendigen Gemeinde“ geschehen – denn in dieser wird dann auch klar zum persönlichen Glauben gerufen und aufgefordert.

00003XTR_00340_BURST20210621110141

Konfirmanden in Biržai, 1951 (gerahmtes Foto im Gemeindesaal in Vilnius)

Christsein entdecken

Die Konfirmation ist also ein gutes Instrument, das aber in den richtigen theologischen Kontext eingeordnet werden muss. Außerdem muss sie allgemein in eine Art Gesamtpaket eingebettet sein: Seelsorge (von Bucer als einem der ersten stark betont!), Gemeindezucht und Älteste, die all das auch umsetzen können, und darin eine Jugendkatechese, die zum Glauben hinführt. Und nicht zu vergessen: den Täufern damals wie auch Bucer ging es um eine lebendige Gemeinde, die sich nicht mit nur formeller Zugehörigkeit begnügt. Gerade dafür ist irgendeine geregelte Form von tatsächlicher Kirchenzucht notwendig.

Das Neue Testament erhebt an Christen einen hohen moralischen Anspruch, der in späteren Jahrhunderten nach der Reformation vielfach aufgegeben wurde. Hier wirkte auch die Aufklärung negativ auf die protestantischen Kirchen. Bucers Erbe nahmen Mitte des 19. Jahrhunderts so manche Freikirchen auf. Ihnen ging es darum, dass sie die für die reformierten Theologie bestimmende Gemeindezucht endlich in die Praxis umsetzen wollten. So entstanden auf reformiertem Hintergrund im französischsprachigen Raum die „Églises évangéliques libres“ (Monod, Vinet), in Schottland „The Free Chruch of Scotland“ (Thomas Chalmers), in den Niederlanden reichte das Spektrum von den „Christelijke afgescheiden Gemeenten“ (H. de Cock) bis zu der „Gereformeerden Kerken in Nederland“ (Abraham Kuyper) Ende des Jahrhunderts; und in Deutschland sind vor allem die „Freien evangelischen Gemeinden“ zu nennen.

Der Begründer der ersten Freien evangelischen Gemeinde, Hermann Heinrich Grafe (1818-1869), strebte wie schon Bucer nach der Reinheit und der Einheit der Kinder Gottes. Das Streben nach Reinheit führte ihn dazu, sich von der reformierten Landeskirche abzuwenden. Da die Landeskirche sowohl die Taufe wie auch die Konfirmation („Massenkonfirmation“, so Grafe) ohne die Notwendigkeit von klar bekanntem und gelebtem Glauben praktizierte und auch in Fällen eindeutigen Unglaubens keine Gemeindezucht praktizierte, hatte die Landeskirche nach Grafes Verständnis aufgehört, dem biblischen Mandat, Reinheit anzustreben, zu folgen. Gleichzeitig strebte Grafe nach der Einheit der Kinder Gottes, weshalb er nicht – wie die Baptisten – die Glaubenstaufe zur Aufnahmebedingung machte (auch Gläubige mit Kindertaufe wurden akzeptiert). Auch darin stand er in der Linie Bucers, der die Taufe als nicht glaubenstrennend sah. Grafe formulierte ein erstes Bekenntnis der Freien Gemeinden, das im Wesentlichen an reformiert-calvinistischer Theologie festhält. Aber dieses Bekenntnis muss eben auch von Herzen geglaubt werden: „Es ist ein Unrecht an der Wahrheit, jemanden auf ein Glaubensbekenntnis zu verpflichten, dessen Inhalt er doch nicht glaubt.“ Diese Herausforderung gilt auch allen heutigen Konfirmationen.

In Litauen gab es bis in die Sowjetzeit hinein Konfirmationen mit Zig Jugendlichen (s.o. Foto), gerade in der großen Gemeinde in Biržai im Norden des Landes. Heute sieht dies schon ganz anders aus. In Vilnius und anderen Orten ist jede Konfirmation etwas Besonderes. In den meisten Fällen sind es schon Erwachsene, die sich der Kirche anschließen. Das Konfirmationsalter ist also deutlich höher als noch vor Jahrzehnten. Viele ließen sich in der Sowjetzeit nicht konfirmieren und holen dies nun nach, andere schließen sich neu der Gemeinde an. Teenager sind eher die Minderheit.

Heute kann in Litauen nicht mehr davon ausgegangen werden, dass Konfirmanden, welchen Alters auch immer, aus ihrer Familie Grundkenntnisse des Glaubens mitbringen und auch selbst gläubig sind. Aber noch immer ist die Erwartungshaltung, dass man in ein paar Monaten auf die Konfirmation vorbereitet werden könnte. Es geht jedoch kein Weg am Legen der richtigen Grundlagen vorbei. Im September begann Holger den Konfirmandenunterricht mit dem Kurs „Christsein entdecken“ (Christianity Explored), der vor einigen Jahren von LKSB in litauischer Sprache herausgegeben wurde. Der Kurs führt ins Markus-Evangelium hinein und verdeutlicht die Hauptaussagen des Christentums für Neueinsteiger.

Der Kurs macht gut deutlich, dass es zuerst um den Glauben an Jesus geht, dann um die Kirche. Einige aus der kleinen Gruppe stiegen nach Abschluss aus, was ja auch Sinn der Entdeckungstour ist: Wer persönlich mit dem Glauben an Jesus noch nicht so viel anfangen, sollte ihn dann ja auch nicht vor der Kirche bekennen. Mit zwei Erwachsenen ging Holger dann die Themen aus John Stotts Your Confirmation (dt. Unser christlicher Glaube) durch. Das Buch ist weitgehend übersetzt; unser Benjamin wird die Übersetzung in diesem Sommer abschließen. Es richtet sich vor allem an Erwachsene, wobei wir auch die vielen im Blick haben, die in den vergangenen Jahrzehnten konfirmiert, aber nur unzureichend katechisiert wurden. Sie und viele andere Gemeindemitglieder brauchen dringend einen guten Überblick der Hauptaussagen und -lehren des evangelischen Glaubens. Sein Buch wird die Bekenntnisse der Kirche (wie den Heidelberger Katechismus) gut ergänzen. Für die Jugendlichen und Heranwachsenden suchen wir immer noch nach gutem Material.

IMG_20210613_131319 b

Im Winter und Frühjahr traf sich mit Holger mit den beiden Konfirmanden online. In dem kleinen Kreis konnte so gut wie jede Frage über Gott und die Welt erörtert werden. Die junge Mutter und Programmiererin konnte sich letztlich jedoch nicht zum Bekenntnis eines Glaubens durchringen. Zu viele Kernaussagen des Christentums kann sie noch nicht bekräftigen. Hinzu kommt ein atheistisch gesinnter Ehemann. So blieb am Ende Justinas übrig, ein 30jähriger Profimusiker. Seine Frau ist in der reformierten Kirche großgeworden. Am 13. Juni bekannte er im Gottesdienst der Gemeinde in Vilnius seinen Glauben und wurde von Ortspfarrer Tomas Šernas und Zweitpastor (Katechet) Holger konfirmiert und gesegnet (s.o. Fotos). Das schriftliche Konfirmationsbekenntnis in der litauischen reformierten Kirche lautet wie folgt:

„Ich bekenne, dass Jesus Christus mein Herr ist und ich möchte seiner Lehre folgen, die in der ganzen Schrift (der Bibel) vollkommen offenbart ist. … Mein christlicher Glaube auf der Grundlage des Wortes Gottes ist in den evangelisch-reformierten Bekenntnissen verankert: dem Heidelberger Katechismus und dem Zweiten helvetischen Bekenntnis sowie in den Beschlüssen der litauischen evangelisch-reformierten Synoden und der Kirchenordnung der Großen Agenda von Danzig (1639). Ich wurde mit den Grundlagen der evangelischen Reformation und der Ordnung der Kirchen vertraut gemacht. Ich will zur Ausbreitung des Evangeliums in Litauen beitragen – wo immer ich nach meinen Fähigkeiten berufen werde. Ich möchte in der Erkenntnis des Wortes Gottes wachsen und in meinem eigenen Leben Zeuge des christlichen Lebens sein.“