„Wie könnt ihr es wagen!“

„Wie könnt ihr es wagen!“

Vor zwölf Jahren brachte die Partei der polnischen Minderheiten im litauischen Parlament einen Gesetzentwurf ein, der den künstlichen Schwangerschaftsabbruch weitgehend strafbar gemacht hätte. Wie kaum anders zu erwarten, wurde die Initiative im Seimas abgeschmettert. Aber es wurde wenigstens kontrovers über diese wichtige Frage diskuteriert – soweit man dies wirklich Diskussion nennen konnte. 2017 wiederholte sich dies Spiel. 2008 verfasste Holger einen längeren Beitrag zum Thema, der hier zu finden ist. In deutscher Sprache folgend einige leicht überarbeitete Auszüge – anlässlich des heutigen Internationalen Tages der sicheren Abtreibung – eines der Propagandainstrumente der Abtreibungsbefürworter…

In den USA wurde vor zwei Tagen Amy Coney Barrett als Richterin am Obersten Gerichtshof des Landes nominiert. Die 48jährige Katholiken wird gerne als „erzkonservative, strenggläubige Abtreibungsgegnerin“ bezeichnet. Höchstwahrscheinlich wird ihre Kandidatur den Senat passieren. Eine konservative Mehrheit am höchsten Bundesgericht kann es dann auch möglich machen, dass die Bundesstaaten strengere Abtreibungsgesetze in Kraft setzen. Es ist also durchaus möglich, dass in einzelnen Ländern durchaus noch Bewegung in diese Frage kommt.

Vor fast genau einem Jahr, am 23. September 2019, hielt Greta Thunberg auf dem UN-Klimagipfel in New York ihre kurze, aber berühmte „How dare you“- Rede – „Wie könnt ihr es wagen!“. Im Hinblick auf Klimawandel und Erderwärmung und die angebliche Untätigkeit der Regierenden meinte sie geradezu giftig in die Kamera: „Wir stehen am Anfang eines Massenaussterbens“; „Wir werden euch das nicht durchgehen lassen!“; „Ihr habt mit euren leeren Worten meine Träume und meine Kindheit gestohlen“; „Die Augen der zukünftigen Generationen ruhen auf euch – und wenn ihr uns enttäuscht, werden wir euch das niemals verzeihen“. – Das Massensterben im Mutterleib setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten immer weiter fort; Millionen Ungeborenen werden jedes Jahr alle Träume und jede Kindheit gestohlen; ihre Augen werden auf niemandem ruhen. Wird Gott dieser Generation den Massenmord verzeihen, denn seine Augen schauen wirklich auf uns? Wie können es die reichen Menschen es wagen, unschuldige Kinder umzubringen, wo doch sonst für alle ernsten Probleme der Welt – sei es Klimawandel, sei es Corona – immer genug Geld da sein soll und alles lösbar sei? Warum soll ausgerechnet dieser Skandal hingenommen werden? Wird Gott es durchgehen lassen?     

 

Das Töten ungeborener Kinder wird in der Bibel abgelehnt, auch wenn es kein Verbot expressiv verbis gibt; wer dies anders sieht, muss nachweisen, warum Abtreibung nach biblischen Grundsätzen kein Mord sein soll.

Auf den ersten Blick scheint die Abtreibungsfrage für Christen leicht zu beantworten sein. Die Bibel untersagt Mord; Abtreibung ist Mord; also ist Abtreibung verboten. So wird das Abtreibungsverbot ja von vielen Christen mit gerade einmal einem Hinweis auf die Zehn Gebote begründet. Doch angesichts der Wichtigkeit des Themas und der Intensität der Debatten sollte sorgfältiger argumentiert werden muß. Die Bibel beanwortet nicht alle Fragen zum Thema und klärt manche Dinge auch nicht völlig, doch die grundlegende Botschaft ist klar.

Der Ehrlichkeit halber sollte eingestanden werden, dass das Mordverbot in der Bibel nicht eindeutig auf das ungeborene Kind ab dem Zeitpunkt der Zeugung angewandt wird. Es kann aber positiv völlig klar ausgesagt werden: Das ungeborene Kind ist ein Geschöpf Gottes; Gott hat daher in jedem Fall ein ‘Mitspracherecht’, was sein Schicksal betrifft; es ist ein lebendes Geschöpf, und zur Achtung vor dem Leben und Lebensschutz hat die Bibel viel zu sagen; und es ist menschliches Leben. Der Mensch ist Ebenbild Gottes, was ihn unter besonderen Schutz stellt, denn das Verbot der Mordes wird mit der Ebenbildlichkeit des Menschen begründet (Gen 9,6).

In der gesamten Bibel wird unterstrichen, dass nicht nur (geborene) Kinder, sondern auch schon die Leibesfrucht ein Segen ist (Ps 127,3; 128,3.6; Gen 49,25; Dt 7,13; 28,4). Kinder haben im Mutterleib eine Beziehung zu Gott (Ps 51,5; 58,4; 71,6; 139,13–16; Job 31,15; Jes 44,2.24; Jer 1,5; Ri 13,5.7; Lk 1,15.41); Kinder in der Gebärmutter werden genauso bezeichnet wie die geborenen Personen (Gen 25,22; 38,27f; Job 1,21; 3,3.11f; 10,18f; 31,15; Jes 44,2.24; 49,5; Jer 20,14–18; Hos 12,3), bis hin zur Zeugung (Ps 51,5). Vielfach wird die personale Kontinuität  des Lebens vor und nach der Geburt ausgesagt (David: Ps 139,13; Jer 1,5; Johannes d.T.: Lk 1,24.26). Interessant ist außerdem, dass die Tötung anderer Menschen bei Selbstverteidigung, Landesverteidigung oder in der Todesstrafe erlaubt werden. Nirgends hat Gott jedoch irgendeiner Instanz das Recht verliehen, ungeborene, völlig unschuldige Kinder zu töten. Eltern dürfen nur in begrenztem Maße züchtigen; keinerlei Kindestötung wie bei Römern (s.u.) wurde erlaubt.

John Frame faßt daher zusammen: „Es gibt keine Stelle in der Schrift, die auch nur im entferntesten aussagt, dass das ungeborene Kind von der Empfängnis an in irgendeiner Weise weniger als ein Mensch ist.“ Die Hauptfrage ist auch hier die der Beweislast. Frame: „Alle Stellen in der Hl. Schrift, die irgendetwas zum Thema aussagen, bekräftigen den Schutz des ungeborenen Kindes; keine Stelle reduziert diesen Schutz ausdrücklich. Wir geben zu, dass die Schrift nicht ausdrücklich sagt, wieviel Schutz das Kind verdient; müssen wir aber nicht annehmen, dass das Kind maximalen Schutz verdient, bis jemand etwas anderes biblisch belegen kann?… An welchem Punkt [in der Entwicklung des Kindes] schenken wir ihm nicht mehr die hohe Achtung, die es in Gottes Augen hat? An welchem Punkt entscheiden wir uns für weniger als maximalen Schutz?“ (Bericht einer Kommission der Orthodox Presbyterian Church zur Abtreibung aus dem Jahr 1972, in: Frame, Medical Ethics)

Auch wenn daher die Bibel die Abtreibung nicht expressiv verbis verbietet – Christen und Juden waren sich (bis ins 20. Jahrhundert) praktisch alle einig, dass sie abzulehnen ist, und dies aus guten Gründen. Die klassische christliche Position wurde von evangelischen wie katholischen Christen vertreten. Dietrich Bonhoeffer (1906–1945): „Mit der Eheschließung ist die Anerkennung des Rechts des werdenden Lebens verbunden, als eines Rechtes, das nicht in der Verfügung der Eheleute steht. Ohne die grundsätzliche Anerkennung dieses Rechtes hört eine Ehe auf Ehe zu sein… Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott gegebenen Lebensrechts. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord.“ (Ethik)

Papst Johannes Paul II (1920–2005): „…die vorsätzliche Abtreibung ist, wie auch immer sie vorgenommen werden mag, die beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Geschöpfes in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Anfangsstadium seiner Existenz … Getötet wird hier ein menschliches Geschöpf, das gerade erst dem Leben entgegengeht, das heißt das absolut unschuldigste Wesen, das man sich vorstellen kann: es könnte niemals als Angreifer und schon gar nicht als ungerechter Angreifer angesehen werden!“ (Evangelium vitae, 58)

Und besonders streng meinte Mutter Teresa (1910–1997): „… nur Gott kann über Tod und Leben entscheiden… Darum ist die Abtreibung eine so schwere Sünde. Man tötet nicht nur Leben, sondern stellt sein eigenes Ich über Gott. Und doch entscheiden Menschen, wer leben und wer sterben soll. Sie wollen sich selbst zum allmächtigen Gott machen. Sie wollen die Macht Gottes in die eigenen Händen nehmen. Sie möchten sagen: ‘Ich kann ohne Gott fertig werden. Ich kann entscheiden.’ Die Abtreibung ist das Teuflischste, was eine menschliche Hand tun kann…“ (zit. bei Stott, Das Abtreibungsdilemma, in: Christsein in den Brennpunkten unserer Zeit, Bd. 4)

Mutter Teresa hat recht, aber man muß zur Erläuterung wohl ein paar Sätze hinzufügen. Der Mensch muß und kann in manchen Situationen entscheiden, Menschen zu töten (z.B. im Verteidigungsfall). Doch dieses Mandat hat Gott selbst dem Menschen übergeben. Unter gewissen, von Gott vorgebenen Umständen darf der Mensch töten. Ein von Gott verliehenes Recht zur Tötung vorgeburtlichen Lebens ist dagegen nirgendwo und niemals von Gott erteilt worden (einzige Ausnahme ist für die allermeisten Theologen die Gefährung des Lebens der Mutter, doch hier handelt sich um eine Abwägungsfrage, die so auch sonst in ethischen Problemen auftaucht; dank des medizinischen Fortschritts sind diese Fälle aber sehr selten geworden).

Der Schutz von Kleinkindern und Ungeborenen gehört zum Kern der jüdisch-christlichen Kultur. Der Vorwurf, die Verschärfung der gegenwärtigen Abtreibungspraxis sei unzivilisiert,  ist aus historischer Perspektive Unsinn.

Von Befürwortern einer liberalen Abtreibunsgpraxis (auch den moderaten) ist in den Diskussionen immer wieder ein Vorwurf zu hören: Verbote jeder Art seien „unzivilisiert“, will sagen: entsprechen ganz und gar nicht dem Geist unserer Zeit, gehören einer längst überwundenen Epoche an. Der Begriff „Zivilisation“ Teil der Strategie der semantischen Aufladung (wie z.B. die penetrant wiederholte Rede vom „Recht auf Abtreibung“). A. M. Pavilionienė [langjähriges litauisches Parlamentsmitglied der Sozialdemokraten und bekannte Frauenrechtlerin] ist darin natürlich Meisterin, wenn sie z.B. meint, der Gesetzesentwurf [zum weitgehenden Verbot aus dem Jahr 2008] „würden Litauen ins finstere Mittelalter zurückwerfen“. Andere Stimmen, die den Spieß umdrehen, sind selten zu finden. Tomas Tomilinas [seit 2016 im Parlament] schreibt:

„In Litauen wird die Abtreibung immer noch durch eine fast sowjetische Anordnung des Gesundheitsministers geregelt, d.h. in einer Reihe von medizinischen Regeln, die bestimmen, wie und wann eine einfache Operation medizinisch korrekt durchgeführt werden soll. Aber kann der Entzug des Lebens eines gezeugten Kindes rechtlich gleichbedeutend mit dem Beseitigen von Muttermalen und der Amputation von Gliedmaßen sein? Ich denke, wenn wir in einem zivilisierten Land leben wollen, ist diese Situation unerträglich.“ („Atgimimas“, 5/2008)

Zweifellos lebten die Griechen und Römer auf einer relativ hohen Zivilisationsstufe. Ihre Errungenschaften in Staatsführung, Wissenschaft, Militär, Philosophie und Mathematik waren herausragend. Eine der größten Schwächen ihrer Kulturen war jedoch eine sehr hierarchisch und nach Klassen strukturierte Gesellschaft. Nur eine Minderheit besaß alle Bürgerrechte (und von civis, lat. Bürger, leitet sich ja auch Zivilisation ab!); ein allgemeiner Schutz von Menschenrechten – überhaupt dieser Begriff – war unbekannt. Dies führte dazu, dass Sklaven, Kriegsgefangene, Gladiatoren – und eben auch kleine Kinder – äußert willkürlich und unmenschlich behandelt werden konnten.

Ein Neugeborenes wurde bei den Griechen nicht automatisch als Person geachtet. Es mußte erst vom Familienvater in einer Zeremonie aufgenommen werden, was meist fünf Tage nach der Geburt geschah (amphidromia, wörtlich „Umlauf“); es folgte eine Feier am zehnten Tag nach der Geburt. Der Kindesaussatz war weit verbreitet, und dies aus verschiedensten Gründen (Geschlecht, Kinderzahl, wirtschaftliche Lage usw.). Diese „Findlinge“ (anairetoi) wurden häufig von Sklavenhändlern aufgesammelt und zu Sklaven herangezogen. Kindestötung und Abtreibung galt auch bei den Römern nicht als Mord.

Auch der wohl größte Philosoph aller Zeiten, Platon, hatte nicht viel übrig für einen Schutz kleiner Kinder, im Gegenteil. In Der Staat heißt es: „Nach unseren Ergebnissen müssen die besten Männer mit den besten Frauen möglichst oft zuasmmenkommen, umgekehrt die schwächsten am wenigsten oft; die Kinder der einen muss man aufziehen, die anderen nicht, wenn die Herde möglichst auf der Höhe bleiben soll“ (459d–e). Für seinen Idealstaat schuf Plato neuartige ‘Paarungsvorschriften’; die ‘Entsorgung’ von unterwünschtem Nachwuchs folgte aber nur der griechischen Tradition: „Sie übernehmen die Kinder der Tüchtigen und bringen sie in eine Anstalt zu Pflegerinnen, die abseits in einem Teil des Staates wohnen; die Kinder der Schwächeren oder irgendwie mißgestaltete verbergen sie an einem geheimen und unbekannten Ort, wie es sich gehört“ (460c). Die Möglichkeit einer Abtreibung nennt der Philosoph an einer Stelle: „Wenn aber Frauen und Männer das Zeugungsalter überschritten haben, dann lassen wir die Männer ungehindert verkehren, mit wem sie wollen… Und dies alles erst, nachdem wir ihnen befohlen haben, eine Frucht womöglich überhaupt nicht austragen zu wollen, wenn sie empfangen ist; wird sie aber trotzdem geboren, dann ist sie so zu behandeln, als ob für ein solches Kind keine Pflege vorhanden wäre“ (461b/c).

„Der Spiegel“ schreibt über die Zustände in der Antike: „Arme Leute – 90 Prozent des Volkes – konnten es sich einfach nicht leisten, mehrere Kinder durchzubringen. Seneca hielt das Ertränken von Neugeborenen, vor allem von Mädchen, aber auch von schwachen Babys, deshalb für ebenso vernünftig wie üblich. Der US-Archäologe Lawrence E. Stager machte in der [hellenistischen] Hafenstadt Askalon [in Palästina] im Abwasserkanal unter einem Badehaus einen schrecklichen Fund: Im Müll lagen annährend hundert Säuglinge. Sie waren gleich nach der Geburt in die Kanalisation geworfen worden.“ (13/2008)

Mit der Ausbreitung des Christentums begann sich die Situation radikal zu ändern. Der (atheistische) Historiker W.E.H. Lecky: „Kaum jemand zeigte in der Antike gegenüber der Abtreibungspraxis irgendwelche besonderen Gefühle… Die Sprache der Christen dagegen war von Anfang an völlig anders. Mit gradliniger Konsequenz und mit strengem Nachdruck lehnten sie diese Praxis ab, bezeichneten sie nicht nur als inhuman, sondern als eindeutigen Mord.“ (History of European Morals) So heißt es schon in der Didache im frühen 2. Jhdt.: „Du sollst nicht Gift mischen, du sollst nicht das Kind durch Abtreibung töten.“ Und im Barnabas-Brief aus derselben Zeit: „Töte das Kind nicht durch Abtreibung, noch töte das Neugeborene“. Bei allen großen Kirchenvätern finden sich Sätze, die die Abtreibung verurteilen. Augustin erlaubte die Abtreibung nur, um das Leben der Mutter zu retten.

Der (jüdische) Publizist H. Stein schildert, wie Kaiser Konstantin, der erste Christ auf dem Thron des Römischen Reiches, „das wichtigste Menschenrecht des freien Römers abschaffte: die potestas vitae necisque [das Recht über Leben und Tod].“ Weiter schreibt er: „Die Gebildeten bewundern heute – mit Recht – die Philosophie der Griechen, sie bestaunen die Architektur der alten Ägypter, schwärmen von der Höflichkeit der Chinesen, vergöttern die Stronomie der Babylonier und rühmen die römische Staatskunst. Darüber wird leicht vergessen, daß all diese Hochkulturen völlig bedenkenlos den Kindesmord als Mittel der Geburtenkontrolle anwandten. Es gab in der ganzen Antike nur ein Volk, bei dem es als Verbrechen galt, ungewollte Säuglinge zu töten – das waren die Juden.“ (Mose und die Offenbarung der Demokratie)

Die Christen übernahmen von den Juden den schon im AT begründeten Respekt vor dem Leben.  Konstantin stellte den Kindesmord unter strenge Strafe, ordnete aber auch finanzielle Hilfe für diejenigen an, die ausgesetzte Kinder versorgten – ein erstes Kindergeld. Stein: „Mit solchen Bestimmungen errichtete der große Konstantin eine unsichtbare Scheidewand, eine Mauer um die Feste Zion: Hinter ihr lag die judäochristliche Zivilisation, davor befand sich die übrige, die heidnische Welt.“

Der allgemeine Konsens unserer westlichen, europäischen und christlichen Zivilisation war jahrhundertlang, bis ungefähr zur Mitte des 20. Jahrhunderts, der Strenge Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens. Dieser Konsens drückte sich noch ein letztes Mal in der Erklärung von Genf des Weltärztebundes aus dem Jahr 1948 aus. Dort heißt es: „Ich werde den allergrößten Respekt für das menschliche Leben vom Zeitpunkt der Empfängnis an bewahren“. Dieser Artikel wurde 1984 geändert; 2005 verschwand die Empfängnis schließlich ganz. Ein neuer Konsens hatte sich durchgesetzt.

Pavilioniene und andere sollten daher ehrlich sein und die Dinge beim Namen nennen:  Ein liberales Abtreibungsrecht entspricht überhaupt nicht unserem traditionellen zivilisatorischen Erbe; es befindet sich in der Tradition der griechisch-römischen Zivilisation und muß fast 2000 Jahre überspringen. Wer ehrlich ist, sagt klar: dies ist pures Heidentum, und das ist uns lieber als der Gott der Juden und Christen mit seinen kleinlichen Vorschriften. Auch hier sehen wir wieder, daß es letztlich um die Wahl zwischen Religionen und Weltanschauungen geht. Und es zeigt sich mal wieder, wie schnell die Erinnerung an die eigene Geschichte verschüttet werden kann – mit entsprechenden Folgen.

Doch die Geschichte geht weiter. Der frühere deutsche Verfassungsrichter Udo DiFabio: „Was wäre eigentlich – nur ein provokatives Gedankenexperiment – wenn man die heute im gesamten Westen ohnes großes Aufheben durchgeführten, in jedem Jahr in die Millionen gehenden Abtreibungen in einer zukünftigen Zeit mit einer etwas anders gewichtenden Werteordnung als schweres Verbrechen an der menschlichen Gattung verstünde? Was wäre, wenn nach dem kulturellen Sieg einer solchen Auffassung uns Zeitgenossen von heute entgegengehalten würde, wir hätten diesen doch leicht erkennbaren Verstoß gegen universelles, für alle Menschen geltendes Recht sehen und ihm entgegentreten müssen?“ (Die Kultur der Freiheit)