Die Weisheit des „Synodus“
1522 begann die Reformation in der Schweiz. Dem 31. Oktober als Tag des Thesenanschlags in Wittenberg entspricht in der Eidgenossenschaft der 9. März viereinhalb Jahre später. An diesem Tag fand das Zürcher Wurstessen statt, mit dem bewusst die Fastengesetze der damaligen Zeit gebrochen wurden. Nach der ersten Zürcher Disputation Ende Januar 1523 und der Annahme von Zwinglis „67 Schlussreden“ durch den Rat der Stadt wurde dort der evangelische Glaube eingeführt. In den nächsten Jahren breitete sich die Reformation auf andere Städte und ihre Kantone aus.
Vom 6. bis zum 26. Januar 1528 fand auch in Bern eine Disputation statt, ein öffentliches Gespräch aller Berner Geistlichen unter Beteiligung Zwinglis und vieler Zürcher, darunter auch mehrere süddeutscher Reformatoren sowie lutherisch und katholisch gesinnte Geistliche. Bei diesem Treffen wurden 10 Thesen kontrovers diskutiert und schließlich vom Rat Anfang Februar angenommen. Messe, Altäre und Bilder schaffte man ab, Bern ging zur Reformation über. Die ersten drei Thesen sind immer noch grundlegend: die Konzentration auf Bibel und Christus ist bis heute für alle Evangelischen lehrreich.
Die Eidgenossenschaft blieb jedoch konfessionell gespalten. Früher als in Deutschland führte das Ringen der römisch-katholischen und der evangelischen Seite zu kriegerischen Konflikten (Erster und Zweiter Kappeler Krieg, 1529/31). Die Reformation geriet um 1531 in einer tiefe Krise. Um die evangelische Kirche in Bern zu festigen, tagte vom 10. bis zum 14. Januar 1532 eine Synode in der Stadt an der Aare. Die Synodalakten erschienen als „Berner Synodus“, der auch vom Rat der Stadt verabschiedet und bestätigt wurde. Autor des Textes war der Straßburger Reformator Wolfgang Capito (1478–1541).
Der Synodus ist ein sehr interessantes Reformationsdokument, denn in ihm verbinden sich „Dogmatik, Ethik, Pastoraltheologie, Gemeindeordnung sowie Ratschläge für die Lebensführung im Pfarrhaus, und dies alles in einer bemerkenswerten Stringenz… Damit ist der Synodus ein eindrückliches Beispiel dafür, wie durch Bezugnahme auf die Bibel und klare theologische Lehre Konflikte und praktische Fragen in der Kirche effektiv bearbeitet werden können.“ (Dokumente der Berner Reformation, Hg. M. Sallmann, M. Zeindler, 2017)
„Die Gnade Gottes in Christus“
Der Synodus richtet sich in erster Linie an die Verantwortlichen in den Gemeinden, was auch sein Untertitel deutlich macht: „Ordnung, wie sich die Pfarrer und Prediger in Stadt und Landschaft Bern in Lehre und Leben verhalten sollen“. Im Vorwort wird ein Rückblick auf die Einführung der Reformation gegeben; diese könne sich nicht halten, es sei denn, „dass Ihr, die Diener der Gemeinden, als ein guter Brunnen gesunde, geistliche Lehre und ein rechtschaffenes, besserndes Leben dem Volk hervorbringt, das nach Gerechtigkeit dürstet.“
Lehre und Leben gehören also eng zusammen, und in beidem sollen die Pastoren Vorbild sein. Dabei ist die Herausforderung groß: „Zucht und herzliche Rechtschaffenheit“ sei „bei den Zuhörern, unseren Untertanen kaum [zu] spüren“. Das habe die Leitung der Stadt sich „zu Gemüte geführt und ernstlich bedacht.“ Das allgemeine Ziel des Synodus war eine weitere Reformation: das „heilige Evangelium“ soll in „Lehre und Leben erhalten“ bleiben – „große Gottesfurcht, Besserung des Lebens, Tugenden und Ehrbarkeit“, und dies bei Seelsorgern und allen Menschen.
Bemerkenswert im Vorwort ist, dass am Ende – wie in manchen anderen reformierten Bekenntnistexten – zur Korrektur und Kritik aufgerufen wird: „Würde uns aber etwas von den Pfarrern oder anderen vorgebracht, das uns näher zu Christus führt und nach Vermögen des Wortes Gottes allgemeiner Freundschaft und christlicher Liebe zuträglicher ist als die jetzt aufgezeichnete Meinung, das wollen wir gern annehmen und dem heiligen Geist seinen Lauf nicht sperren.“
Der gesamte Synodus betont die hohe Verantwortung der Pfarrer und Prediger; sie als „Gottes Diener“ sollen noch „mehr als andere Boten Christi“ sein, so in Artikel 1. Von ihrem Amt sind zwei Dinge gefordert: „heilsame Lehre und ein besserndes, ehrbares Leben uns selbst und unseres Glaubens Hausgenossen und Verwandten gegenüber“.
Die genannte heilsame Lehre ist „nichts anderes, als das alleinige, ewige Wort Gottes, die väterliche Güte und Herzlichkeit, die er uns durch Christus mitgeteilt hat. Das ist nichts anderes als Jesus Christus selbst…“ (2). Im Verständnis dieser Lehre und in „dieser Erfahrung Christi nimmt zu und wächst auf täglich der gläubige Mensch. Darin fördert ihn die tägliche Ermahnung. Dies aber geschieht nicht, wo die Prediger viel auf heidnische Art von Gott reden… Unterlassen es die Prediger, die Gnade Gottes in Christus anzuzeigen, so wird ihr Volk nur ärger und ungläubiger und zuletzt ohne Gott in der Welt…“ (3)
Es reicht nicht, viel „von dem allmächtigen Gott“ zu reden, „das [allein] ist unfruchtbar“ (5). Die Gnade Gottes in Christus, eben das Evangelium, die gute Nachricht muss im Zentrum der kirchlichen Verkündigung stehen. Es sei „hoch vonnöten, dass alle Diener Gottes und Verkündiger des Reiches Christi den alleinigen Herrn, Christus Jesus, fleißig predigen. Denn dessen Erkenntnis übertrifft alles.“ (6)
Ab Art. 8 geht es um das Gesetz und die Sünde. Eher ungewöhnlich für reformierte Dokumente (man vergleiche mit Heidelberger Katechismus, Fr. 3) betont Capito, dass auch unsere Sünde ganz aus Christus verstanden werden soll. Schon die Apostel haben „ohne Gesetz in Christus die Sünde angezeigt“. Christozentrisch sind auch die Ausführungen zu Buße, Vergebung und Gnade (bis einschließlich Art. 17) gehalten.
Der Christ soll Christus immer ähnlicher werden; daher ist ihm geboten, in der Erkenntnis Christi zu wachsen, Fortschritte zu machen. Sehr gut und mit der nötigen Strenge fasst Art. 18 zusammen: „Diese Lehre soll bei den Kirchen und den gläubigen Leuten täglich mehr zunehmen. Sie sollen sich ihrer Berufung stets gewisser machen durch emsiges Erforschen und Wachstum im eigenen Glauben. Denn wer in der Erkenntnis und Empfindung Christi nicht zunimmt, der nimmt ab und geht wieder zurück oder ist wohl nie recht auf dem Weg gewesen.“
Tadel „aus herzlicher Liebe“
Die Straßburger Reformatoren (wie dann auch Capitos Kollege Martin Bucer) waren um Ausgleich mit den Lutheranern bemüht. Ihr Verständnis der Sakramente stand dem lutherischen in einigen Punkten gar nicht so fern. In diesen Fragen (ab Art. 19) dürfe man sich „nicht in irgendeinen Zank einlassen“, anderen soll eine bestimmte Meinung nicht aufgedrängt werden. Untypisch für die Reformierten werden Oblaten beim „Nachtmahl“ zugelassen, Ostern, Pfingsten und Weihnachten als Feiertage des Abendmahls festgelegt (22). Ganz evangelisch wird gefordert, dass Taufen im Gemeindegottesdienst vollzogen werden müssen; „ist nämlich die Gemeinde nicht dabei, so ist die Taufe nicht ein Sakrament der Kirche, sondern ein gewöhnliches Kinderbaden“ (21).
Nur ein paar Jahre nach Einführung der Reformation war die Auseinandersetzung mit der katholische Kirche, ihren Lehren und Bräuchen, auch im Berner Land immer noch hochaktuell. In Art. 24 heißt es daher, dass die Pfarrer „die geläufigen Stücke der Papstkirche genau kennen“ sollen. In der Verkündigung haben sie „jetzt diese, dann eine andere Verführung [zu] widerlegen, wie es sich gerade ergibt.“ Der Papst ist zwar „äußerlich abgeschafft. Dennoch aber ist es nötig, die armen Leute fest und gründlich zu unterweisen, damit ihr Gewissen nicht von der Gegenseite verwirrt und irre gemacht wird.“ Am Beispiel von Eph 5,23 (Christus als Haupt der Gemeinde) wird anschließend erläutert, wie biblische Auslegung mit Abwehr römisch-katholischer Lehre verbunden werden kann.
Ab Art. 25 geht es um das „Ermahnen und Tadeln“. Diese dürfen nicht nur auf „äußerliche Sünde und grobe Laster“ gerichtet sein; auch die „heimlichen, verborgenen und geistlichen Tücken des Fleisches“ sollen angegangen werden. Der Prediger darf dabei jedoch „niemals anders tadeln als aus herzlicher Liebe… Er wird im Tadel auch nicht weiter gehen, als es den Zuhörern zur Auferbauung dient…“ Bei den Gemeindegliedern dürfe „keine Bitterkeit in das Herz kommen“. Die Pastoren müssen also „das rechte Mittelmaß treffen. Denn ganz und gar schweigen oder die Laster zu sanft angreifen, geht auch nicht.“ Grundsätzlich sei „fest, eindringlich und anständig“ zu reden. Doch leider „geschieht es oft, dass diejenigen, die sich des Auftrages Christi rühmen, sich selber predigen, ihren Unwillen gegen die ihnen Missliebigen Lauf lassen und an ihnen ihr Mütlein kühlen.“ Die Autoritätsposition des Predigers darf also keinesfalls dazu missbraucht werden, bloß seinen Zorn auszulassen und Zuhörer fertig zu machen.
Nur die anwesenden Zuhörer sollten angeredet und getadelt werden. Gerne schwatzen wir jedoch „über die fremden Leute mit unseren hitzigen Zungen; unsere anwesenden Zuhörer aber… lassen wir in ihrem fleischlichen Wohlgefallen stecken“. Die guten Beispiele von Gläubigen, die anderswo wohnen, sollen dagegen durchaus erwähnt werden. Und auch wenn „jemand auf den Plan träte, von dem wir in Zukunft für unsere Gemeinden irgendwelchen Schaden zu befürchten hätten“, soll vor solch einer Person bzw. Lehre gewarnt werden. (26)
Grundsätzlich „sollen die Pfarrer das Schwert des göttlichen Wortes in gleicher Weise schneiden lassen und niemanden verschonen… Es ist ihre Aufgabe, frei heraus zu sagen, was sie nach göttlichem Wort der Besserung dienlich finden, es gefalle oder missfalle, wem es wolle. Sie sollen aber nicht sich selbst fleischlichen Anhang schaffen oder durch listige Machenschaften Spaltungen hervorrufen.“ (27)
Die „Gnädigen Herren“, d.h. die Obrigkeit der Stadt, darf nicht „an die Stelle des Papstes“ gesetzt werden (27). „Andere reden viel zu scharf gegen die Herrschaft, besonders in deren Abwesenheit… Ist diese aber zugegen, und es soll die Wahrheit bezeugt werden, dann schmeicheln sie plump und liebdienern.“ Capito warnt vor Populismus, denn der „gemeine Mann… hört es gern, wenn man andere Leute, vorab die Obrigkeit, lästert und beschimpft.“ Der Prediger muss seine Unabhängigkeit bewahren: „Es gebührt einem Diener Christi, sich weder Untertanen noch Obrigkeiten zu unterwerfen, noch sich selbst für etwas auszugeben. Vielmehr ist es die Pflicht und Schuldigkeit der Prediger und Diener am Wort, Gottes Bau zu fördern und die Gläubigen ohne alles Ansehen ihrer eigenen Person ganz ihrem Herrn Christus zuzuführen.“ (28)
Gerade in den Ausführungen von Art. 29 zeigt sich die pastorale Weisheit des Synodus. Dort führt Capito aus: „Es kommt oft vor, dass Strenge vonnöten ist – und ab und zu ist besondere und freundliche Ermahnung anzuwenden. Jetzt verschont man, jetzt greift man mit Schärfe an: beides um Gottes Willen.“ Es muss also situativ entschieden werden, und gerade dies macht ja die Weisheit aus, die gleichsam die Orientierung an klaren Regeln ergänzt. „Was einem jeden zu jeder Zeit geziemt, kann nicht gut in Regeln gefasst und nach der Vernunft bewertet werden. Es gehört ein geistliches Urteil dazu.“
Sehr gut wird außerdem in Art. 31 festgehalten, dass die Verkündigung Christi, die so sehr im Zentrum stehen soll, eine positive und eine negative Seite hat: „Man kann Christus nicht lehren, ohne den Irrtum und die Laster aufzuzeigen und zu tadeln sowie zur Erkenntnis und Rechtschaffenheit zu mahnen, die aus wahrem Herzen kommen.“ An Christus erkennen wir unsere Unvollkommenheit und Bosheit, und genau so funktioniert die Sündenerkenntnis durch Christus, von der oben die Rede war.
Die weltliche Obrigkeit soll geachtet werden, denn Gott führt „zweierlei Regiment unter den Menschen“: „Das höhere und größere ist geistlich und himmlisch. In ihm ist Christus… alleiniger Herr… Das kleinere und geringere Regiment ist weltlich.“ Der Christ gehört beiden an: „Seines Gewissens wegen unter das geistliche… Seines Leibes und Gutes wegen aber gehört er unter das Schwert und äußerliche Verwaltung. Ein Christ ist wohl himmlisch, aber nicht ganz, solange er die irdische Wohnung, den vergänglichen Leib, mit sich herumträgt.“ (32)
„Inbrünstige Liebe zu unseren Zuhörern“
Die Art. 33 bis 35 behandeln den kirchlichen Unterricht und die Katechese. Schwerpunkt dabei solle auf das Apostolische Glaubensbekenntnis gelegt werden, denn damit könne man „den ganzen Christus und das Handeln Gottes… verstehen“ (33). Weiter führt Capito aus: „Das, worum es im Glauben geht, ist klar enthalten in diesen drei Stücken: in dem Glaubensbekenntnis, dem Unservater und den Zehn Geboten. Das Glaubensbekenntnis lehrt Gott und Christus und zeigt an, wie die Gnade und das Leben ankommt, aufwächst und vollendet wird. Das Unservater ist das wahre christliche Gebet und der Wasserkrug oder –eimer, mit dem aus dem Gnadenbrunnen – aus Jesus Christus! – diese Gnade geschöpft und ins Herz gefasst wird… Die Zehn Gebote aber sind eine äußerliche Übung, durch die das Fleisch gedemütigt wird.“ Diese drei sind „die Bibel der Laien und der Kinder. Das ganze Christentum ist in ihnen zusammengefasst.“
In der Katechese gilt es, die Gemeindeglieder nicht mit Einzelheiten der Sakramentstheologie zu belasten. „Sonst macht man Gottes Werk zu schwer und belädt es mit zu vielen Worten. Der brave Laie verzweifelt dann daran und bekommt den Eindruck, es sei ihm unmöglich, dies zu verstehen und zu lernen.“ Man solle sich „den einfachen Leuten anpassen und verständlich machen, soweit immer möglich…“ (35)
Art. 36 und 37 behandeln das Leben und die Frömmigkeit der Prediger. Sie müssen mit gutem Beispiel voran gehen und hätten sich nur sich selbst anzuklagen, wenn „unser Volk so ungezogen, halsstarrig und der Wahrheit so ungehorsam ist. Denn unsere Sünden verdienen das. Wären wir nur fleißige Ackerleute und Gehilfen Gottes, dann gäbe es überall fruchtbare Herzen, die die Gerechtigkeit Gottes hervorbringen.“ Grundlegende geistliche Übung ist das Schriftstudium, das „eifrig“ geschehen soll. Für dessen praktische Durchführung werden konkrete Vorschläge gemacht.
Das persönliche Studium ist aber nur der Anfang. Sich „über die Schrift und unser Verständnis“ auszutauschen „und miteinander zu vergleichen“ sei eine „große Hilfe“. Der Synodus warnt dabei vor Sturheit und Jähzorn. Wenn man beim anderen „etwas von Christus und seinen Gaben findet – es sei so klein, wie es wolle!“, dann solle man auch dafür Gott danken. Die Einübung in solche Gespräche diene auch dazu, „dass wir desto geschickter werden, mit unseren Untertanen und denen, die uns widersprechen, umzugehen.“ (38)
Bei der Predigt soll darauf geachtet werden, „was die anwesende Gemeinde in unserer Zeit aufbaut oder nicht.“ Der Verkündiger soll sich den „Zustand seiner Kirche vor Augen führen“, das eigene Schriftverständnis auf diese Situation anwenden „und schließlich nicht den zehnten Teil von dem sagen, was ihm Gott über diesen Schrifttext gegeben hat“. Denn schließlich geht es „hier nicht darum zu zeigen, wie scharfsinnig oder geistreich man ist.“ (39) „Die Predigt soll mit großer Herzlichkeit und inbrünstiger Liebe zu unseren Zuhörern gehalten werden… Durch grob unwirsches Dreinfahren aber werden die sanften Herzen nur verbittert und verwüstet. Dann entstehen durch unsere Predigt nur gereizte, feindselige, aufrührerische und schädliche Leute.“ (40)
In den reformatorischen Städten der Schweiz wurde damals an mehreren Tagen in der Woche gepredigt. Es soll in Bern allgemein am Sonntag, Montag, Mittwoch und Freitag das Wort Gottes öffentlich ausgelegt werden. Die Predigttage seien einzuhalten, „auch wenn vielleicht nicht mehr als ein oder zwei Menschen zuhören… Ist doch bei Gott kein Ansehen der Person, und eine gläubige Seele gilt bei ihm mehr als alle Welt.“ Leider schauen viele lieber „auf den größeren Haufen als auf das kleine Häuflein“ (41).
Die öffentliche Predigt sei jedoch unbedingt zu ergänzen. Die Pastoren „sollen auch von Haus zu Haus unsere Untertanen fleißig und so viel wie möglich einzeln im Weg der Seligkeit unterrichten und ihnen die Buße verkündigen… Denn die Einzelbelehrung geht viel besser zu Herzen als das, was öffentlich zu jedermann geredet wird.“ (42) Art. 43 ist dem Krankenbesuch gewidmet.
Der Berner Synodus ist auch eine Dienstanweisung an Pfarrer, hat aber ähnlichen heutigen Dokumenten aber vieles voraus. Auch bald fünfhundert Jahre nach seinem Erscheinen kann von diesem Text, entstanden in einer Krisenzeit, für heutigen Krisen viel gelernt. Seine Ausgewogenheit und das pastorale Feingefühl, ein Geist der Verständigung und des Ausgleichs, der enge Zusammenhang von Lehre und Leben, die konsequente Ausrichtung auf Christus und sein Wort – evangelische Einführungen in die pastorale Theologie sollten an dem Synodus aus der heutigen Hauptstadt der Schweiz keinesfalls vorbeigehen.